1. Beratung des Arbeitgebers und der sonst für den Arbeitsschutz
verantwortlichen Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich
der menschengerechten Gestaltung der Arbeit
1.1 Beratung bei Planung, Ausführung und Unterhaltung der Betriebsanlagen und
der sozialen und sanitären Einrichtungen .
1.2 Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und bei der
Einführung von Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
1.3 Beratung bei der sicherheitstechnischen Gestaltung der Arbeitsplätze,
des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
1.4 Beratung bei der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstungen
sowie allgemeiner Schutzmittel
2. Beobachtung und Verbesserung der Durchführung des Arbeitsschutzes
und der Unfallverhütung
2.1 Arbeitsstättenbegehungen Empfehlung von Maßnahmen
2.2 Ermittlung von Unfall- und Gesundheitsgefahren Untersuchung und Auswertung
von Unfällen und Schadensfällen
2.3 Aufstellung und Durchführung betrieblicher Sicherheitsprogramme und Betreuung
sonstiger sicherheitstechnischer und gesundheitsbewahrender Maßnahmen
3. Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln
und Arbeitsverfahren
4. Information und Motivation aller Führungskräfte und Beschäftigten;
Schulung und Weiterbildung
5. Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und sonstigen mit Arbeitsschutz-Aufgaben
befassten Personen.
6. Organisation des Alarm- und Rettungswesens
7. Verwaltung, Berichterstattung, außerbetriebliche Kontakte
8. Fortbildung/Erfahrungsaustausch der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
9. Sonstige Hinweise
9.1 Rechtliche Grundlagen
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